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Gute Partnerschaft mit den Bundesländern : Das BSI baut sein Verbindungswesen und sein Dienstleistungsangebot weiter aus

Mit dem Verbindungswesen wird die Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene und die Kooperation des Hauses mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft verstärkt. Die Verbindungspersonen sind zentrale Anlaufstellen für Länder und Kommunen, Bundesund EU-Behörden in den jeweiligen Regionen, Unternehmen jeder Art im Bereich der Wirtschaft, Thinktanks und Entscheidungsträger im Bereich Gesellschaft.

Lesezeit 4 Min.

Von Fabienne Tegeler und Stefanie Euler, BSI

Die Gestaltung von Cybersicherheit in der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung kann gemeinsam von Bund und Ländern zum Erfolg geführt werden. Daher setzt das BSI konsequent auf einen kooperativen Ansatz, bietet den Ländern Unterstützung an und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen auszubauen und Synergieeffekte zu erzielen.

Übergeordnetes Ziel bei der Zusammenarbeit ist es, ein einheitliches Mindestniveau bei der IT-Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Dieses Ziel wird insbesondere angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung und einer zunehmenden Vernetzung von IT-Strukturen immer wichtiger. Gemeinsam haben Bund und Länder hierfür in den letzten zwei Jahren ihre Kooperation vertieft und die Gestaltung des Themas Cybersicherheit vorangetrieben, indem beispielsweise ein „Konzept zur künftigen Koordination von Maßnahmen der IT-Sicherheit zwischen Bund und Ländern unter Berücksichtigung der Rolle des BSI“ erarbeitet und Leitlinien für die künftige Kooperation entwickelt wurden.

Verbindungspersonen

Die Verbindungspersonen sind feste Ansprechpartner vor Ort und ermöglichen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme mit dem BSI. Sie sind bei Veranstaltungen präsent und nehmen Vortragstätigkeiten für das Amt in der Region wahr. Darüber hinaus geben die Verbindungspersonen einen Überblick über die Angebote und Expertise des BSI und vermitteln bei Bedarf Beratung und Unterstützung.

Das BSI baut seit Anfang 2017 das Verbindungswesen mit Verbindungspersonen an den nachfolgenden
Standorten auf:

  • Rhein-Main – in Wiesbaden
  • Stützpunkt – in Berlin
  • Süddeutschland – in Stuttgart
  • Norddeutschland – in Hamburg
  • Brüssel

Vor Ort ist jeweils eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des BSI tätig. Termine sind nach vorheriger Absprache möglich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter BSIregional@bsi.bund.de (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service/Kontakt/BSI_vor_Ort/bsi_vor_ort_node.html).

Ansprechpartner vor Ort

Durch den Aufbau des „Nationalen Verbindungswesens“ im BSI wird die Zusammenarbeit mit den Ländern vertieft. Feste Ansprechpartner in den Ländern ermöglichen es, sich eng und regelmäßig auf Landes- und Kommunalebene auszutauschen. Das BSI entsendet hierfür seit 2017 Verbindungspersonen (vgl. Kasten) – zunächst nach Wiesbaden und Berlin. Seit 2018 wird auch die Region West aus dem BSI in Bonn heraus vom „Nationalen Verbindungswesen“ betreut. Anfang 2019 sind in Stuttgart und Hamburg weitere Verbindungsstellen hinzugekommen.
In Berlin hat das BSI für seine Verbindungsstelle dabei erstmals eigene Räumlichkeiten am zentral gelegenen Hausvogteiplatz in Berlin-Mitte bezogen. Auf diese Weise ist das BSI in Berlin stärker sichtbar und ermöglicht es Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, auf kurzen Wegen Kontakt mit dem BSI aufzunehmen und relevante Informationen zu Fragen der Cybersicherheit zu erhalten.

Was ist eine Verwaltungsvereinbarung?

Der Sache nach sind Verwaltungsvereinbarungen und -abkommen öffentlich-rechtlichen Verträgen ähnlich. Abzugrenzen sind sie von verfassungs- und staatsrechtlichen Verträgen, die der Regierungstätigkeit zuzuordnen sind. Verwaltungsvereinbarungen wirken grundsätzlich nur im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten und sind zwischen diesen verbindlich, bis sie geändert oder aufgehoben werden. Sie begründen daher regelmäßig keine unmittelbaren Rechte und Pflichten im Außenverhältnis für Dritte. Lediglich über Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung ist eine mittelbare Außenwirkung möglich. Verwaltungsvereinbarungen werden wegen ihres Quasi-Normcharakters und ihrer fehlenden Rechtsverbindlichkeit nach außen für und gegen Dritte nicht mehr vom Regelungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfasst.

Verwaltungsvereinbarungen

Das BSI als die nationale Kompetenzstelle für Cybersicherheit unterstützt die Länder als zentraler Dienstleister bei der Erhöhung der Cybersicherheit. Ziel ist es, das Know-how des BSI über verschiedene Schnittstellen auch den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die Zusammenarbeit wird dabei jeweils in Kooperationsvereinbarungen individuell konkretisiert und fixiert. Die ersten Kooperationsvereinbarungen wurden Ende 2017 unterzeichnet, gefolgt von zusätzlichen Vereinbarungen im Jahr 2018. Für 2019 befinden sich weitere Erklärungen in Vorbereitung.

Auch eine Weiterentwicklung dieser Kooperationsvereinbarungen befindet sich in Vorbereitung: Durch den Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen werden künftig die individuellen Kooperationsfelder weiter vertieft und ausgebaut (vgl. Kasten). So sollen die Länder auch mit speziellen Leistungen, für die das BSI als die nationale Cybersicherheitsbehörde über besondere Expertise verfügt, unterstützt werden. Durch die Ergänzung landeseigener Schutzmaßnahmen werden sowohl das Gesamtsicherheitsniveau erhöht als auch Synergieeffekte zwischen Bund und Ländern geschaffen.

Auf diese Weise wird Verbindlichkeit für beide Seiten geschaffen und es wird klar definiert, welche Leistungen aus Subsidiaritätserwägungen vom Land selbst erbracht werden und welche der im Bund bewährten Produkte und Dienstleistungen des BSI zum Einsatz kommen sollen. Zudem werden mit dem Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen Synergien gefördert und die Allianz von Bund und Ländern gegen Bedrohungen aus dem Cyberraum wird gestärkt.

Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen ist ein zielgruppenspezifischer Produktkatalog, der für die Länder zunächst rund 40 Produkte und Dienstleistungen aus den verschiedenen Kategorien des BSI-Portfolios umfasst. Um darüber hinausgehende Dienstleistungen nutzen zu können, müssen in den Ländern und beim Bund jedoch noch entsprechende gesetzliche Grundlagen verabschiedet und Geschäftsmodelle entwickelt werden. Um einen Rahmen für die Verwaltungsvereinbarungen zu kreieren, stimmt sich das BSI eng mit dem Bundesinnenministerium ab und erarbeitet ein geeignetes Abrechnungs- und Abrufverfahren.

Mit der Umorganisation des BSI zum 15. April 2019 hat das BSI auch seine beratenden und operativen Strukturen für Länder und Kommunen weiter ausgebaut. So wurde unter anderem mit dem neuen Referat „Informationssicherheitsberatung für Länder und Kommunen“ der Grundstein für den Ausbau einer zielgruppenspezifischen Beratung im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements gelegt.

Abbildung 1

Abbildung 1: BSI-Angebote für die Länder

Abbildung 2

Abbildung 2: Eröffnung der „Verbindungsstelle Süd“ in Stuttgart (im Bild v.l.n.r. Arne Schönbohm, Präsident des BSI –
Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg – Thomas Strobl, Innenminister des Landes Baden-Württemberg)

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