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TÜV NORD : Cybersicherheit ist Chefsache – Sind Sie bereit für NIS-2? : Die neue EU-Richtlinie NIS-2 (Network and Information Security) verändert alles:

Die NIS-2-Richtlinie macht Cybersicherheit zur verbindlichen Führungsaufgabe: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen Risikomanagement, Meldeprozesse und Schulungspflichten erfüllen. TÜV NORD bietet praxisnahe Weiterbildungen für Geschäftsleitungen, um Haftungsrisiken zu reduzieren, Cyberresilienz zu stärken und gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen.

Security-Management
Lesezeit 1 Min.

Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe – und persönliche Haftung. Besonders betroffen sind mittelständische Unternehmen aus 18 Sektoren.

Warum gerade jetzt? Die Richtlinie ist eine Antwort auf die digitale Realität:

  • Cyberangriffe nehmen zu – allein in Deutschland liegt der jährliche Schaden bei über 200 Milliarden Euro.
  • Digitalisierung beschleunigt sich – vernetzte Lieferketten schaffen neue Risiken.
  • Resilienz wird zur Pflicht – die EU will ihre digitale Souveränität sichern und systemischen Schocks standhalten.

Was bedeutet NIS-2 für Ihre Organisation?

Die Anforderungen sind klar: Cybersicherheit wird zur Pflichtaufgabe der Geschäftsleitung. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz müssen handeln. Die Richtlinie verlangt verbindliche Standards – vom Risikomanagement über Lieferkettensicherheit bis zur Schulungspflicht.

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Ist Ihre Geschäftsleitung ausreichend geschult in Cybersicherheitsfragen?
  • Haben Sie ein dokumentiertes Risikomanagement nach Art. 21 NIS-2?
  • Sind Ihre Meldeprozesse bei Sicherheitsvorfällen klar geregelt?

Ihre Vorteile durch gezielte Weiterbildung:

  • Rechtssicherheit durch fundiertes Wissen zu NIS-2 und BSIG-neu
  • Schutz vor Haftungsrisiken durch geschulte Führungskräfte
  • Wettbewerbsvorteil durch nachweisbare Cyberresilienz

Jetzt handeln! Die TÜV NORD Akademie bietet praxisnahe Seminare zur NIS-2-Umsetzung – speziell für Führungskräfte und Verantwortliche aus betroffenen Branchen. Schließen Sie Ihr Wissens-Gap und erweitern Sie Ihre Kompetenzen für die Zukunft, damit Ihre Führungskräfte wissen, was bei einem Cybervorfall zu tun ist und Sie Ihre Pflichten gegenüber dem BSI erfüllen.

Hören Sie unseren Podcast „Wissen kompakt“ Episode: Cybersicherheit ist Chefsache NIS-2 im Fokus – Unwissenheit (bei der Cybersicherheit) schützt vor Strafe nicht. www.tuev-nord.de/podcast-nis2

Lesen Sie unseren vollständigen Blogartikel zur NIS-2 Richtlinie: www.tuev-nord.de/wissen/nis2

Ein Schutzschild für Ihr Business! Mit unseren Weiterbildungen qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeitenden für diese wichtigen Aufgaben und setzen die hohen Anforderungen der NIS2-Richtlinie an Unternehmen sicher um. Stellen Sie die Weichen für eine starke IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen!

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