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Katastrophenvorsorge : Hilfen zur Katastrophenvorsorge : Das „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030“ und seine Bedeutung (nicht nur) für Betreiber kritischer Infrastruktur

Das neue KRITIS-Dachgesetz fordert Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie einen stärkeren Objektschutz, macht Betreibern aber keine konkreten Vorgaben hierzu. Einige Rahmenwerke und Handbücher der Vereinten Nationen (UN) zur Katastrophenvorsorge und Resilienz können hier als gute Leitlinie und Hilfsmittel dienen.

Auf der vom 14. bis 18. März 2015 in Sendai (Präfektur Miyagi, Japan), abgehaltenen 3. Weltkonferenz der Vereinten Nationen über die Verringerung des Katastrophenrisikos wurde das „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030“ verabschiedet [1,2], das bereits in der vorigen kurz angesprochen wurde [3]. Die Konferenz bot den teilnehmenden Staaten eine einzigartige Gelegenheit,

  • um ein knappes, präzises, vorausschauendes und aktionsorientiertes Rahmenwerk für die Zeit nach 2015 zu verabschieden,
  • die Umsetzung des Hyogo-Rahmenaktionsplans 2005–2015 [4] zu bewerten, zu überprüfen und zu untersuchen – gerade auch die Erfahrungen, die im Rahmen der regionalen und nationalen Katastrophenvorsorgestrategien/-institutionen und -pläne gewonnen wurden, sowie
  • die daraus resultierenden Empfehlungen – sowie die Modalitäten der Zusammenarbeit auf der Grundlage der eingegangenen Verpflichtungen zur Umsetzung eines Post-2015-Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge sowie die Modalitäten für die regelmäßige Überprüfung seiner Umsetzung festzulegen.

Umfang und Zweck

Das „Sendai Rahmenwerk“ fokussiert auf Risiken kleiner und großer, häufiger und weniger häufiger sowie plötzlicher und schleichender Ereignisse, die durch Menschen verursacht werden oder durch natürliche Gefahren entstehen. Damit zusammenhängende Gefahren und Risiken können beispielsweise umweltbezogener, technologischer oder biologischer Natur sein.

Ziel des Rahmenwerks ist es, neue Katastrophenrisiken zu verringern und bestehende zu reduzieren. Dabei ist es notwendig, dass die führenden politischen Kräfte in jedem Land auf allen Ebenen die Umsetzung des „Sendai Rahmenwerks“ und die vorgegebenen Maßnahmen vorantreiben und daran mitwirken.

Das erwartete Ergebnis sollen verringerte Verluste von Menschenleben, Existenzgrundlagen und Gesundheit sowie von wirtschaftlichen, physischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Vermögenswerten von Menschen, Unternehmen, Gemeinwesen und Ländern sein (vgl. Abb. 1).

Abbildung 1: Ziele des SendaiRahmenwerks

 

Dabei ist das übergeordnete Ziel die Umsetzung integrierter und inklusiver wirtschaftlicher, baulicher, rechtlicher, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, ökologischer, technologischer, politischer und institutioneller Maßnahmen. Neben der Verhinderung neuer und der Reduzierung bestehender Katastrophenrisiken sollen damit die Gefahrenexposition verhindert und die Katastrophenanfälligkeit verringert werden.

Bedeutung für kritische Infrastruktur

Das „Sendai Rahmenwerk“ fordert die Widerstandsfähigkeit neuer und bestehender kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die entsprechend zu fördern ist. Das betrifft allem voran die Wasser-, Transport- und Telekommunikationsinfrastruktur. Für Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser sowie andere Gesundheitseinrichtungen ist es wichtig sicherzustellen, dass sie während oder nach einer Katastrophe sicher, wirksam und betriebsfähig bleiben können.

Hierzu sind gezielte Maßnahmen auf die Bekämpfung von Katastrophenrisiko-treibenden Faktoren auszurichten – dazu gehören:

  • die Folgen von Armut und Ungleichheit,
  • Klimawandel und Klimavariabilität,
  • ungeplante und schnelle Verstädterung,
  • schlechte Flächenbewirtschaftung und erschwerende Faktoren wie der demografische Wandel,
  • schwache institutionelle Vorkehrungen,
  • eine Politik, die Risiken nicht berücksichtigt,
  • mangelnde Regulierungen und fehlende Anreize für private Investitionen in die Katastrophenvorsorge,
  • komplexe Lieferketten,
  • begrenzte Verfügbarkeit von Technologie,
  • nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie
  • zunehmend geschädigte Ökosysteme, Pandemien und Epidemien.

Für KRITIS ist es von großer Bedeutung, die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Ökosystemen zu stärken und integrierte Ansätze des Umweltmanagements und der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen umzusetzen, welche die Katastrophenvorsorge einbeziehen. Aus Sicht der physischen Sicherheit sollen bauliche, nichtbauliche und funktionale Maßnahmen gestärkt werden, um die Katastrophenrisiken in kritischen Einrichtungen zu stärken, allem voran in physischen Infrastrukturen.

Handlungsprioritäten

Priorität 1 – Katastrophenrisiko verstehen: Die Grundlage des Katastrophenrisikomanagements sollte ein Verständnis des Katastrophen risikos in allen seinen Dimensionen von Vulnerabilität, Kapazitäten, Exposition von Vermögenswerten und Menschen sowie Gefahrenmerkmalen und Umwelt sein. Dieses Wissen ist nützlich, um Risiken vor Katastrophen zu bewerten, sie zu verhindern sowie um geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle und zur effektiven Katastrophenhilfe auszuarbeiten und umzusetzen.

Priorität  2 – Institutionen der Katastrophenvorsorge stärken, um das Katastrophenrisiko zu steuern: Es bedarf einer klaren Vision, eines Plans, einer Fachkompetenz, einer Richtlinie und Koordination innerhalb und zwischen den Sektoren sowie der Einbeziehung der relevanten Interessengruppen. Daher ist eine Stärkung der Institutionen der Katastrophenvorsorge erforderlich, um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Mechanismen und Institutionen bei der Anwendung, der für die Katastrophenvorsorge und nachhaltige Entwicklung erheblichen Instrumente zu fördern. Diese Instrumente umfassen Vorbeugung, Milderung, Vorbereitung auf den Katastrophenfall, Hilfe, Wiederherstellung und Rehabilitation.

Priorität 3 – Investition in die Katastrophenvorsorge, um die Resilienz zu stärken: Um eine Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Resilienz von Personen, Gemeinwesen, Ländern und ihren Vermögenswerten sowie der Umwelt zu erreichen, sind öffentliche und private Investitionen in bauliche und nichtbauliche Maßnahmen erforderlich. Sie treiben Innovation, Wachstum und Arbeitsplatzschaffung voran. Solche Maßnahmen sind zwar teuer, tragen aber dazu bei, Leben zu retten, Verluste zu verhindern oder zu reduzieren sowie eine effektive Wiederherstellung und Rehabilitation zu gewährleisten.

Priorität  4 – Vorbereitung auf den Katastrophenfall verbessern, um wirksamer reagieren zu können, und Vorgehen nach dem Prinzip „besser wiederaufbauen“: Aufgrund von zunehmenden Katastrophenrisiken und aus vergangenen Erfahrungen heraus ist die Notwendigkeit der Vorbereitung für die Reaktion auf einen Katastrophenfall deutlich bedeutsamer und muss gestärkt werden. Maßnahmen müssen vor dem Eintritt von Ereignissen ergriffen und Katastrophenvorsorge muss integriert werden, damit auf allen Ebenen wirksame Hilfe und Wiederherstellung stattfindet. Es ist entscheidend, Frauen und Menschen mit Behinderungen zu befähigen, öffentliche Führungspositionen zu übernehmen und gleichstellungsorientierte Ansätze – besonders bei Wiederherstellung, Rehabilitation und Wiederaufbau – aktiv zu fördern. Dies ist essenziell, um „besser wiederaufzubauen“.

Handlungsempfehlungen

Das „Handbuch zur Umsetzung der Prinzipien für resiliente Infrastruktur“ [5] stellt Orientierungshilfen zur Anwendung der Prinzipien resilienter Infrastrukturen bereit. Diese wurden vom UN-Büro für Katastrophenvorsorge (UNDRR) entwickelt und mit über 100 Ländern abgestimmt. Die Prinzipien tragen zur Umsetzung des „Sendai Rahmenwerks“ sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“) bei.

Das Handbuch strukturiert seine Inhalte nach den beteiligten Akteuren, die eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Prinzipien resilienter Infrastrukturen spielen. Es stellt spezifisch angepasste Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen bereit: staatliche Stellen, Aufsichtsbehörden und KRITIS-Betreiber, Eigentümer und Finanzierungspartner, Fachleute aus Planung, Design, Ingenieurwesen und Bau sowie Institutionen, Hochschulen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Im Wesentlichen werden dabei folgende Themengebiete behandelt:

Kontinuierliches Lernen

  • Annahmen zur Systemleistung und zu Risiken gegenüber Regulierungsbehörden offenlegen
  • Sicherstellen, dass Annahmen die aktuelle und zukünftige Resilienz kritischer Dienste nicht unterschätzen
  • Daten zu Störungen und Ausfällen sammeln und analysieren
  • Annahmen anhand realer Ereignisse überprüfen
  • Abweichungen erkennen und Verbesserungsmaßnahmen umsetzen

Überwachen und angemessen eingreifen

  • Infrastruktur regelmäßig testen und Stresstests durchführen
  • Leistungsfähigkeit unter Extrembedingungen prüfen
  • Schwachstellen identifizieren und beheben
  • Ergebnisse dokumentieren und in Planungs- und Betriebsprozesse einfließen lassen

Analysieren, lernen und Verbesserungen formulieren

  • Datenerfassung zur potenziellen Verwundbarkeit von Infrastruktursystemen auf verschiedenen Zeitskalen (z.B. für die nächsten 5 oder 50 Jahre)
  • Etablieren von Lernprozessen, um Investitionsprioritäten, Modellannahmen, Notfallpläne und Wiederherstellungsstrategien kontinuierlich zu aktualisieren

Stresstests durchführen

  • regelmäßige und verhältnismäßige Stresstests durchführen, um sicherzustellen, dass die Infrastruktursysteme und -dienste die Resilienzstandards der Regierung erfüllen und um Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren
  • detaillierte und vertrauliche Berichte über die Ergebnisse der Stresstests an die Regierung übermitteln und Zusammenfassungen veröffentlichen

Proaktiv schützen

  • höhere Sicherheitsstandards vorsehen, um die zuverlässige Bereitstellung und den Betrieb von Anlagen zu gewährleisten und Investitionen zu schützen
  • Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter*, um die neuen Sicherheitsstandards zu erfüllen (z.B. durch Schulungen)
  • Nachrüstungen und Systemverbesserungen berücksichtigen

Notfallmanagement einbetten

  • Notfallpläne entwickeln, regelmäßig testen und verbessern
  • Notfallwiederherstellungspläne vorbereiten
  • Entwicklung einheitlicher Einsatzleitungssysteme unter Einbeziehung der relevanten öffentlichen und privaten Akteure
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Bewältigung von Ressourcenengpässen bei der Reaktion und Wiederherstellung
  • Erweitern des Wissens der Mitarbeiter zur Bewältigung von Störungen (z.B. durch Übungen und Szenario-Tests)
  • Informationen über die Wirksamkeit von Notfallmanagementplänen an die Regierung übermitteln

Infrastrukturdesign für einen sicheren Zustand bei Ausfällen

  • Betriebs- und Bauverfahren implementieren, die sichere Ausfallsicherheit von Systemen und Komponenten gewährleisten
  • Berichte über die Vorgehensweise an die Aufsichtsbehörde senden

Minimierung der Umweltauswirkungen

  • Maßnahmen ergreifen, um die Umweltauswirkungen zu minimieren (z.B. durch die Wahl von Logistikmethoden für die Versorgung mit Kraftstoffen und anderen Ressourcen, die negative Umweltauswirkungen minimieren)
  • Sensoren und Personenuntersuchungen zur Messung von Emissionen, Umweltverschmutzung und anderen negativen Umweltauswirkungen einsetzen

Informieren über Störungen

  • Pläne und Anweisungen für die Kommunikation mit Personen bereitstellen, die kritische Dienste nutzen, um im Falle einer Störung oder eines Notfalls Informationen zu erhalten
  • Hierarchie der bevorzugten Kommunikationskanäle erstellen, die während einer Störung oder eines Notfalls verfügbar sind
  • verfügbare Kommunikationskanäle nutzen, um Informationen über Störungen zu übermitteln

Fazit

Betreiber kritischer Anlagen, die dem Anfang März verabschiedeten neuen KRITIS-Dachgesetz [6] unterfallen, werden sich spätestens jetzt mit den genannten Themen auseinandersetzen müssen – zum überwiegenden Teil ist das KritisDG bereits am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, also am 17. März 2026, in Kraft getreten.

Für Betreiber kritischer Anlagen und auch alle anderen wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen, die der NIS-2-Richtlinie unterliegen, sind die aufgeführten Handlungsfelder aber ebenfalls eine Berücksichtigung wert – mindestens im Rahmen der vorgegebenen Risikomethoden und -analysen.

Manuel Atug ist Principal, Rozerin Karaterzi ist Werkstudentin Security Consulting bei der HiSolutions AG

Literatur

[1] Vereinte Nationen, Nationale Kontaktstelle für das „Sendai Rahmenwerk“ (Hrsg.), „Sendai Rahmenwerk“ für Katastrophenvorsorge 2015–2030, Deutsche Übersetzung, Mai 2019, www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fremd-Publikationen/SENDAI/sendairahmenwerk-2015-2030.pdf?__blob=publicationFile

[2] United Nations Office for Disaster Risk Reduction (UNDRR), Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015–2030, März 2015, www.undrr.org/publication/sendai-framework-disaster-risk-reduction-2015-2030

[3] Manuel Atug, Rozerin Karaterzi, Katastrophenschutz geht nur gemeinsam, Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, 2026# 1, S.  71, www.kes-informationssicherheit.de/print/titelthema-it-grundschutz-2/katastrophenschutzgeht-nur-gemeinsam/ (<kes>+)

[4] United Nations (UN) International Strategy for Disaster Reduction (ISDR), Hyogo Framework for Action 2005-2015, Building the Resilience of Nations and Communities to Disasters, 2007, www.unisdr.org/files/1037_hyogoframeworkforactionenglish.pdf

[5] United Nations Office for Disaster Risk Reduction (UNDRR), Handbook for Implementing the Principles for Resilient Infrastructure, How to make infrastructure resilient, April 2023, www.undrr.org/media/87213/download

[6] Deutscher Bundestag, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, Vorgangsdokumentation zur Gesetzgebung, März 2026, https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2557-und-zur-st%C3%A4rkung/326823

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