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Souverän zugeparkt?!

Lesezeit 2 Min.

Manchmal kommt es mir mit der digitalen Souveränität vor wie beim Parken in der Großstadt: Man sucht recht lange, findet dann mehr oder minder weit weg vom eigentlichen Ziel einen ganz guten Parkplatz und ist glücklich, bis man wieder weg möchte und feststellt, dass man nun durch die Autos in der zweiten Reihe blockiert ist, die sich zwischenzeitlich gebildet hat. Oder man jault bei der Rückkehr nach einer Messewoche kräftig auf, weil der vermeintlich legale Langzeitparkplatz nach ein paar Tagen zum temporären Halteverbot erklärt worden war – klar, muss man eigentlich alle zwei Tage schauen, aber wer macht das schon?

Okay, wie die meisten Vergleiche, hat auch dieser einen platten Reifen – will sagen: hinkt ein wenig. Aber vom Prinzip her passt es doch: Man arrangiert sich, ist guter Dinge und wird dann durch Aktivitäten anderer behindert. Was hilft einem etwa in der Cyberwelt, wenn man ein Recht auf Datenportabilität hat, vom gekündigten Anbieter aber nur ein Paket zur Verfügung gestellt bekommt, in dem zwar alle Informationen enthalten sind, das aber kein anderer Anbieter oder man selbst (einfach) nutzen kann?!

Wie viel ist gewonnen, wenn man vorsorgt und darauf achtet, alles in Containern und Strukturen zu haben, die man leicht zu einem anderen Provider umziehen könnte, wenn es dann im Falle eines Falles keinen anderen Anbieter (mehr) gibt, zu dem man tatsächlich umziehen kann oder möchte?! Hindernisse könnten dabei sowohl der Preis, aber auch (ggf. veränderte) sonstige Rahmenbedingungen technischer, organisatorischer oder juristischer Natur sein – oder schlicht die (Un-)Verfügbarkeit, wenn der Markt die Anbieterszene zwischenzeitlich bereinigt hat.

Wahlfreiheit darf nicht nur prinzipiell vorhanden sein (evtl. sogar nur zwischen Teufel und Beelzebub), sondern muss auch nachhaltig faktisch umsetzbar sein – im Zweifel auch ohne Zwänge aus dem sozialen (vgl. WhatsApp), professionellen oder sonstigen Umfeld (inkl. Lieferketten). Standards müssen nicht nur offen sein, sondern benötigen auch eine einheitliche Interpretation (man erinnere sich an S/MIME) und breite Präsenz im Markt. Eine Betonung inhärent föderierter Systeme könnte dabei Anbieterwechsel womöglich weitgehend vermeiden helfen – oder zumindest erheblich vereinfachen.

All das sind aber keine Dinge, die üblicherweise der Markt regelt, denn viele Aspekte davon laufen den „egoistischen“ (ergo markttypischen) Zielen von Anbietern entgegen. Erste Schritte einer Regulierung sind bereits erfolgt oder in Planung. Solange allerdings selbst „die EU“ (sowohl per se als auch bzgl. ihrer Wirtschaft und Individuen) bei einer Diensteverweigerung beispielsweise aller US-Anbieter salopp gesagt „dumm dastehen“ würde, bleibt doch fraglich, ob sich solche Regulierungen im Zweifel auch durchsetzen ließen. Vielleicht müssten „wir alle“ also doch schon mal im Sinne des „Digital Indepedence Day“ (https://di.day) anfangen, unsere Nutzungsgewohnheiten zu verändern? Staatliche Stellen genügen dabei zwar nicht, hätten aber großes Vorbildpotenzial.

Norbert Luckhardt

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