Katastrophenvorsorge : Resilienz gegenüber Katastrophen
Der Umsetzungsplan der „Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ richtet sich sowohl an staatliche Stellen als auch an KRITIS-Betreiber. Beide Seiten erfüllen ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten unabhängig voneinander mit dem gemeinsamen Ziel, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und eine umfassende Resilienz gegenüber Katastrophen zu gewährleisten.
Der Umsetzungsplan der deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen [1] dient als strategische Grundlage für die nationalen wie internationalen Aufgaben und verfolgt das Ziel, Menschen und ihre Existenzgrundlagen besser zu schützen – die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen soll gestärkt werden. Zudem gibt es konkrete Umsetzungsmaßnahmen, die in den nächsten Jahren dazu beitragen werden, die gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Resilienz zu erhöhen – diese Umsetzungsmaßnahmen orientieren sich an den fünf Handlungsfeldern der Resilienzstrategie [2, 3].
Auf Bundesebene werden mehr als 420 Maßnahmen eingebracht. Ein Großteil der Maßnahmen bezog sich bereits auf die Jahre 2024–2025 – einzelne Maßnahmen sollen allerdings bis zum Jahr 2030 zur Resilienzstärkung beitragen. Impulsgeber für diesen Ansatz ist das bereits in den vorausgegangenen -Ausgaben behandelte Sendai-Rahmenwerk [4, 5]. Eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Sendai-Rahmenwerks hat die Resilienzstrategie auf Bundesebene initiiert, konzipiert und geleitet.
Die aufgeführten Maßnahmen beziehen sich auf die Kategorien hydro-meteorologischer, geologischer, biologischer, chemischer, extraterrestrischer, gesellschaftlicher und technologischer Gefahren sowie Umweltgefahren.
Mit all diesen Anstrengungen will man nicht nur die staatliche, sondern auch die gesellschaftliche Resilienz aufbauen. Das soll über drei Säulen erfolgen:
- Die erste Säule ist, Staats- und Regierungsfunktionen zu jeder Zeit aufrechtzuerhalten – allem voran das interne Risiko- und Krisenmanagement.
- Die zweite Säule ist die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung. Hierbei ist von großer Bedeutung, die kritischen Infrastrukturen widerstandsfähiger zu machen und zu schützen – unter anderem also die Sektoren Gesundheit, Energie und Wasserversorgung, Transport und Verkehr sowie Informationstechnik und Telekommunikation.
- Die dritte Säule besteht darin, die Gesellschaft zu mehr Resilienz zu befähigen, indem die notwendigen Rahmenbedingungen in allen Lebensbereichen und unter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen, geschaffen werden.
Kernbotschaften und Umsetzungsmaßnahmen
Der „Umsetzungsplan der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ konkretisiert hierzu die Schwerpunkte aller Bundesministerien und gibt den Ressorts sowie nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden Maßnahmen vor. Für Anfang 2026 war der erste Fortschrittsbericht vorgesehen – anschließend sollen alle drei Jahre weitere Fortschrittsberichte erscheinen. Bis zum Redaktionsschluss dieser ist der erste vorgesehene Fortschrittsbericht allerdings noch nicht veröffentlicht worden. Es existieren zwar bereits vorbereitende Berichte, etwa aus dem Umfeld der „Nationale Plattform Resilienz“ [6], diese ersetzen jedoch nicht den offiziellen Fortschrittsbericht der Bundesregierung.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass neue Vorhaben identifiziert und andere Handlungsbedarfe für die Fortentwicklung der Resilienzstrategie dokumentiert werden. So will man einen strukturierten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen unter Einbindung privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure entwickeln. Der Prozess der inhaltlichen Entwicklung der Resilienzstrategie ist bereits 2013 begonnen worden, unter anderem durch Dialogveranstaltungen im Kontext des Sendai-Rahmenwerks. Die Einberufung des Umsetzungsbeirats im April 2024 [7] steht hingegen für den Start der konkreten Umsetzung und Steuerung der Maßnahmen im aktuellen Umsetzungsplan.
Fünf Handlungsfelder
Alle Umsetzungsmaßnahmen orientieren sich an den nachfolgend aufgeführten fünf Handlungsfeldern und 49 formulierten Handlungs-Empfehlungen der Resilienzstrategie. Die Handlungsfelder sind im Umsetzungsplan ausführlich dargelegt: Zunächst werden Gefahren und Ressorts einander zugeordnet und dann Maßnahmen mit vorgesehenen Zeiträumen beschrieben.
- Handlungsfeld 1 – Das Katastrophenrisiko verstehen: Dabei nehmen die Bundesressorts vielfältige Daueraufgaben wahr – beispielsweise im Bereich der Datenerfassung und Analysen.
- Handlungsfeld 2 – Die Institutionen stärken, um das Katastrophenrisiko zu steuern: Bundesressorts haben hierzu Daueraufgaben im Bereich Planung, Koordinierung und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren.
- Handlungsfeld 3 – In die Katastrophenvorsorge investieren, um die Resilienz zu stärken: Der Schwerpunkt der Daueraufgaben, welche die Bundesressorts erfüllen, sind zum Beispiel Programme, Initiativen und andere Investitionen, welche die Risiken oder die Widerstandsfähigkeit in den verschiedenen Sektoren adressieren. Handlungsempfehlungen zu bestimmten Themen werden regelmäßig auf verschiedenen Websites des Bundes veröffentlicht – dort sind auch die meisten Maßnahmen aufgeführt.
- Handlungsfeld 4 – Die Vorbereitung auf den Katastrophenfall verbessern und einen besseren Wiederaufbau ermöglichen: Daueraufgaben der Bundesressorts bestehen in den Bereichen Warnung, Übungen, Ausbildung, Ehrenamt sowie der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren. Außerdem finden nach Eintritt von Katastrophen ressortübergreifend bedarfsbezogene „Lessons-Learned“-Veranstaltungen statt.
- Handlungsfeld 5 – Internationale Zusammenarbeit: Daueraufgaben der Bundesressorts erfolgen auch im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit in den zuständigen Fachbereichen.
Risiko- und Krisenmanagement
Bund Um eine erfolgreiche Widerstandsfähigkeit für das Gemeinwesen gegenüber Katastrophen gewährleisten zu können, ist es von großer Bedeutung, dass staatliche Aufgaben und Funktionen arbeiten. Daher richtet der Bund sein Augenmerk besonders auf die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in Krisen und Katastrophen. Ministerien und die nachgeordneten Behörden des Bundes nehmen dazu Aufgaben in Bezug auf internes Risiko- und Krisenmanagement zur Stärkung der eigenen Widerstandsfähigkeit wahr, überprüfen diese und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor.
Das interne Risiko- und Krisenmanagement folgt grundsätzlich dem Ziel, einzelne Organisationen auf potenzielle Gefahren und Schadensereignisse vorzubereiten, präventiv vorzugehen, zu wissen, wie diese zu bewältigen sind, und sie im Nachhinein aufzuarbeiten, um zukünftig besser geschützt zu sein.
Die Bundesministerien und Behörden haben eigene Schwerpunkte im Krisenmanagement und passen Maßnahmen an die Bedürfnisse der Organisationen und Beschäftigten an. Solche Maßnahmen bestehen etwa aus der Weiterbildung der Beschäftigten, dem Aufbau redundanter Versorgungs- und Kommunikationsstrukturen sowie der Weiterentwicklung und Übung eigener Krisenstrukturen.
Einige erwähnenswerte Beispiele der Umsetzungsmaßnahmen des Bundes sind:
- Aufbau einer krisensicheren Kommunikation
- Aufrechterhaltung der gesetzlichen Aufgaben auch unter nicht-optimalen Rahmenbedingungen
- Etablierung eines Notfallmanagements (BCM) als ganzheitlicher Managementprozess, Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden
- Maßnahmen zur Steigerung der Durchhaltefähigkeit der Behörden
- Gewährleistung einer ausreichenden Notstromversorgung
- Sensibilisierung der Beschäftigten
- Einrichtung/Vorbereitung von Lagezentren und Krisenstabsstrukturen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit gemäß der BSI-Standards (siehe bsi.bund.de/dok/6603458)
- regelmäßige Risikoanalysen, welche die Relevanz möglicher Gefährdungen der Leistungserbringung ermitteln
- Organisation und Durchführung von internen Übungen zur Beübung der Risiko- und Krisenmanagementstrukturen
Handlungsempfehlungen für KRITIS
Für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) werden an verschiedenen Stellen im Umsetzungsplan ebenfalls Handlungsempfehlungen eingebracht oder lassen sich aus den Handlungsempfehlungen des Bundes und der Länder ableiten. Die Autoren* haben diese herausgearbeitet und zur besseren Übersicht in sieben Handlungsfelder überführt:
Risikomanagement und Governance
- Einführung eines All-Gefahren-Ansatzes
- Durchführung systematischer – auch sektorübergreifender – Risikoanalysen
- Aufbau eines übergreifenden Krisenmanagements
Institutionelle Resilienz und Fähigkeiten aufbauen
- Definition klarer Zuständigkeiten und Eskalationswege
- Durchführung regelmäßiger Stresstests und Übungen
- Etablierung belastbarer Krisenstabsstrukturen
Investitionen in Vorsorge und Infrastruktur
- Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausstattung
- Ausbau der Resilienz kritischer Infrastrukturen
- Nutzung von EU- und Bundesförderprogrammen für Resilienzmaßnahmen
- Budgetierung für Redundanzen, Notfalllogistik und Cybersicherheit
Vorbereitung, Selbstschutz und Einbinden der Bevölkerung
- Aufbau von Notfallplänen auf Organisationsebene
- Krisenkommunikationsstrategien
- Durchführung von Awareness-Kampagnen
Krisenbewältigung und Wiederaufbau verbessern
- Business-Continuity-Management (BCM) einführen
- Wiederanlaufpläne und Wiederherstellungszeiten definieren
Internationale und EU-Zusammenarbeit
- Teilnahme an EU-Resilienzprogrammen, internationale Übungen
- Harmonisierung mit EU-Regularien
Spezifische Cyberresilienz-Ergänzungen
- Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
- Etablierung von Incident-Response- und BackupKonzepten
- Umsetzung von Sicherheitsanforderungen in Lieferketten
- Integration und Umsetzung von „Security by Design“ in IT-Systemen
Fazit
Wer Risikomanagement strategisch konzipiert, richtig adressiert und kontinuierlich umsetzt, kann all diese Handlungsfelder mit geeigneten Maßnahmen adressieren und sich dadurch gegenüber möglichen Katastrophen resilient aufstellen. So lässt sich letztlich die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleisten, worin der gemeinsame Auftrag von Bund, Ländern und Kommunen sowie Betreibern kritischer Anlagen besteht.
Manuel Atug ist Principal, Rozerin Karaterzi ist Werkstudentin Security Consulting bei der HiSolutions AG.
Literatur
[1] Deutsche Bundesregierung, Umsetzungsplan der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, Mai 2024, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/BMI24017-umsetzungsplan-resilienz.pdf
[2] Deutsche Bundesregierung, Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, Umsetzung des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge (2015–2030) – Der Beitrag Deutschlands 2022–2030, Juli 2022, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/BMI22017-resilienz-katastrophen.pdf
[3] Manuel Atug, Rozerin Karaterzi, Katastrophenschutz geht nur gemeinsam, Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, 2026# 1, S. 71, www.kes-informationssicherheit.de/print/titelthema-it-grundschutz-2/katastrophenschutz-geht-nur-gemeinsam/ (<kes>+)
[4] Vereinte Nationen, Nationale Kontaktstelle für das „Sendai Rahmenwerk“ (Hrsg.), „Sendai Rahmenwerk“ für Katastrophenvorsorge 2015–2030, Deutsche Übersetzung, Mai 2019, www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fremd-Publikationen/SENDAI/sendai-rahmenwerk-2015-2030.pdf?__blob=publicationFile
[5] Manuel Atug, Rozerin Karaterzi, Hilfen zur Katastrophenvorsorge, Das „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030“ und seine Bedeutung (nicht nur) für Betreiber kritischer Infrastruktur, 2026# 2, S. 28, www.kes-informationssicherheit.de/print/titelthema-graph-datenbanken/hilfen-zurkatastrophenvorsorge/ (<kes>+)
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Die Umsetzung der deutschen Resilienzstrategie (2022–2025), Eine Bewertung der Nationalen Plattform Resilienz, November 2025, www.katrima.de/DE/Nationale_Plattform/Bericht_ NP_Resilienz_2025.pdf
[7] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Umsetzungsbeirat Nationale Plattform Resilienz: Erstes Treffen in Berlin, Mai 2024, www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/05/om-08-umsetzungsbeirat-resilienz.html
